Für sichere Bäume

Glossar

Artenschutzrechtliche Vorprüfung

Unsere Sachverständigen schätzen bei der artenschutzrechtlichen Vorprüfung ein, ob durch ein geplantes Bauvorhaben Konflikte mit dem Artenschutz im Baum entstehen können. Grundlage sind unter anderem die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und das Bundesnaturschutzgesetz.


Baumkataster

Mit einem von uns erstellten und regelmäßig aktualisierten Baumkataster verwalten wir Ihre Baumbestände optimal. Hier ist sowohl der genaue Standort als auch Art und Zustand eines jeden Baumes vermerkt. Zudem werden an dieser Stelle verkehrssichernde Maßnahmen festgelegt.


Baumkontrolle

Bei der Baumkontrolle untersuchen wir Bäume regelmäßig durch fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme auf ihren Zustand.


Eichenprozessionsspinner

Eichenprozessionsspinner

Aufgrund der Klimaveränderungen breitet sich der Eichenprozessionsspinner immer stärker aus. Die Brennhaare seiner Raupen lösen bei Menschen und Tieren allergische Reaktionen aus. Mechanisch lässt er sich am besten im Juni bekämpfen, wenn sich seine Raupen in ihren Gespinsten verpuppen.


FLL-Baumkontrollrichtlinien

Die FLL-Baumkontrollrichtlinien informieren über wesentliche Grundlagen und geben Hinweise und Empfehlungen zur Regelkontrolle, etwa was Art, Umfang, Ablauf, Maßnahmen, Häufigkeit für Regel- und Sonderfälle betrifft.


FLL-Baumuntersuchungsrichtlinien

Gibt es nach der Regelkontrolle Zweifel über die Verkehrssicherheit eines Baumes, sind eingehende Untersuchungen erforderlich. Die FLL-Baumuntersuchungsrichtlinien erläutern rechtliche Grundlagen, das methodische Vorgehen, die Dokumentation und die fachlichen Voraussetzungen.


GIS oder GPS

Die Standorte Ihrer Bäume erfassen wir auf Wunsch selbstverständlich auch digital. Dabei arbeiten wir sowohl mit GIS- (Geoinformationssystem) als auch mit GPS- (Global Positioning System) Schnittstellen.


Hubarbeitsbühne

Hubarbeitsbühne

In Baumkronen mit Höhen von bis zu 30 Metern und mehr gelangen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf hydraulisch betriebenen Arbeitsplattformen, so genannten Hubarbeitsbühnen.


Kronenbereich

Hubarbeitsbühne

Der Kronenbereich ist der obere Baumteil, bestehend aus Stämmlingen, Ästen, Zweigen und Belaubung bzw. Benadelung.


Kurzgutachten

Unsere Kurzgutachten liefern unseren Kunden eine tabellarische Übersicht mit allen relevanten Informationen und Fotos zum einzelnen Baum.


Methode Koch

Vor jeder Baumschadenberechnung ist der Wert des betroffenen Baumes zu ermitteln. Ein Verfahren zur Wertermittlung von Bäumen, Sträuchern und Hecken als Schutz- und Gestaltungsgrün ist die so genannte „Methode Koch“.


Naturdenkmal

Im Bundesnaturschutzgesetz und in den Naturschutzgesetzen der Länder ist der Schutz von Naturdenkmälern verankert. Häufig handelt es sich hierbei um alte, eindrucksvolle Einzelbäume oder entsprechende Baumgruppen.


Seilklettertechnik

Die seilunterstützte Baumklettertechnik ist ein Arbeitsverfahren, das unter anderem bestimmte Kletter-, Abseil- und Rettungstechniken sowie den fachgerechten Einsatz der Motorsäge im Baum beinhaltet.


Stand- und Bruchsicherheit

Die Standsicherheit beschreibt die ausreichende Verankerung eines Baums im Boden gegenüber Lasten. Die Bruchsicherheit beschreibt seine ausreichende Fähigkeit und Beschaffenheit, dem Bruch von Stamm- und Kronenteilen bei der Einwirkung von Lasten zu widerstehen. Solche Lasten können zum Beispiel das Eigengewicht, Sturm, Schnee oder Eis sein.


Unsachgemäße Eingriffe

Zu den unsachgemäßen Eingriffen zählen etwa baumzerstörende und verunstaltende Kappungen von Baumkronen.


Verkehrssicherungspflicht

Die Verkehrssicherungspflicht beschreibt die Verpflichtung des Baumeigentümers, vorhersehbare Schäden durch Bäume für Personen oder Sachen abzuwenden. Dafür sind regelmäßige Kontrollen notwendig. Ein Baum gilt als verkehrssicher, wenn von ihm keine vorhersehbare Gefahr ausgeht, etwa durch das Herabfallen toter Äste.


ZTV-Baumpflege

ZTV-Baumpflege steht für „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege“. Das Regelwerk der Forschungsgesellschaft Landesentwicklung Landschaftsbau e. V. gibt aktuelle Richtlinien für Baumpflegearbeiten vor.